Bergbahnen und ihre Stützen sorgen beim Rückbau – etwa dann, wenn neue Anlagen errichtet werden – für unliebsame Hinterlassenschaften. Böden im Umfeld müssen auf Korrosionsschutzmittel und Schwermetallbelastung untersucht werden. BAFU und BAV entwickelten einen Anforderungs-Katalog.

Freistehende Konstruktionen, meist sind es die Seilbahnstützen aus Stahl, werden mit einer metallischen (zink- oder bleihaltigen) oder nichtmetallischen (PCB-haltigen) Beschichtung vor Korrosion geschützt. Durch die natürliche Abwitterung der Stützen gelangen die Schadstoffe nach und nach in die Umwelt.

Der Bedarf an einer praktikablen und einfachen Vorgehensweise bei der Untersuchung von schwermetallbelasteten Böden im Berggebiet und beim Umgang mit diesen hatte sich insbesondere im Rahmen des Grossprojekts für den Ausbau der Skiinfrastruktur-Anlagen Urserntal–Oberalp (2014 bis 2018) gezeigt, einem Projekt, das unter anderem auch den Rückbau verschiedener alter Anlagen umfasste. Unter Einbezug der Kantone Uri und Graubünden wurde durch das BAFU und BAV jetzt eine Vorgehensweise definiert, die sowohl den Anliegen des Bodenschutzes als auch dem Bemühen der Seilbahnunternehmungen nach einer verhältnismässigen und wirtschaftlichen Umsetzung der Anforderungen des Bodenschutzes Rechnung tragen soll.

Fotos: Schlatter / BAFU / BAV

Mehrere Faktoren bestimmen das Ausmass der Belastung und das Vorhandensein von unterschiedlichen Schadstoffen, etwa die chemische Zusammensetzung der Beschichtung, die Dauer der Abnutzung sowie Faktoren, welche die Schadstoffausbreitung beeinflussen (für die Verteilung der Schadstoffe sind insbesondere die Topografie und die Abflussrichtung von Niederschlagswasser entscheidend). In der Praxis habe sich Zink als Hauptschadstoff herausgestellt; in über 90 Prozent der Fälle, in denen andere (metallische oder nichtmetallische) Elemente nachgewiesen wurden, sei zumindest Zink auch vorhanden. In 97 Prozent der Fälle, in denen der Prüfwert für einen vorhandenen Schadstoff überschritten wurde, sei Zink dafür ausschlaggebend gewesen.

Beim Rückbau der Seilbahnstützen wird das Fundament meistens bis in eine Tiefe von mindestens 30 bis 50cm unter der natürlichen Bodenoberfläche entfernt. Dazu muss der Boden in der Regel rund um das Fundament abgetragen werden. Um das Fundament zu entfernen, wird meist nur eine kleine Fläche rund um die Stützen abgetragen. Der abgetragene Boden darf nur dann wieder am Entnahmeort auf- oder eingebracht werden, wenn er nicht mit Schadstoffen belastet ist.

Bei Anlagen, die vor den 1990er-Jahren gebaut wurden, ist das gar nicht so «ohne». Hier müsse an mindestens zwei Stützen auf Cadmium (Cd), Blei (Pb), Chrom (Cr), Kupfer (Cu), polychlorierte Biphenyle (PCB) sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) untersucht werden.

www.bafu.admin.ch