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Media-Kalender 2024

Media-Kalender LogisticsInnovation.org 2024

 

 

Monat

Themen

Termine / Veranstaltungen / Messen

 

 

 

 

 01

 Januar

Lagertechnik, Robotik, Antriebssysteme, Flurförderzeuge, Fahrerlose Systeme, Bahntechnik, Strassentransporte

Verpackungstechnik, Kreislaufwirtschaft

Logistics & Automation: 24./25. Januar Bern

Empack:

24./25. Januar Bern

 

 

 

 

 02

 Februar

Schifffahrt, Häfen und Infrastrukturen, Luftfahrt, Supply Chain 4.0, Logistik-Software, Retrofit, eCommerce, Schutz- und Datensicherheit im Transportwesen

Materialflusskongress:

29.Februar – 1. März TUM

Swiss Cyber Security Days:

20./21. Februar, Bernexpo

 

 

 

 

 

03

 

März

Flurförderzeuge, Autonome Systeme, Hebetechnik, Temperaturgeführte Logistik, Identtechnik, Visualisierung, Bildverarbeitungs-und IT-gestützte Systeme

 

LogiMAT 2024:

19.-21.März Stuttgart

 

 

 

 

 

 

04

 

 

April

 

Automatisierung, robotgestützte und FTS-Systeme, Digitalisierung, Kommissionier- und Sortiertechnik, motorisch und physisch gestützte Handhabungs-Systeme

IFOY Test Days:

8./9. April Dortmund

Testcamp Intralogistics:

10. / 11. April Dortmund

Tag der Logistik: 12.-14. April Verkehrshaus CH

 

 

 

 

 

05

 

 

Mai

Aus- und Weiterbildung, Sicherheit am Arbeitsplatz, Ergonomie, eMobility und Versorgungsstrukturen

 

 

 

 

 

 

06

 

 Juni

R&D, Digitalisierung und Sensorsysteme, Künstliche Intelligenz und Autonome Transport-Konzepte, Intermodalmodelle, Bahntechnik und Schienengüterverkehr

Swiss Excellence Days: 13. Juni, GS1 Bern

Swiss Logistics Award:

13.Juni, GS1 Bern

 

 

 

 

 

07

 

Juli

Innovative Fördertechnikansätze, temperatur-geführte und kühltechnische Warehouse-Management-Systeme

 

 

 

 

 

 

08

 

August

Instandhaltung, Infrastrukturen, Prediktiv-Lösungen, Brandschutz-Massnahmen, TCO-Kalkulationen, CO2-Reduzierung und Nachhaltigkeit

Maintenance Schweiz:

28. / 29. August Zürich

 

 

 

 

 

09

 

September

R&D, KI-gestützte Systeme, Open Source     und Open Logistics Fondation, Digital Logistics Hub, Multimodale Transportketten

Verpackungstechnik, Warenausgang und Lösungen für die Rampe

Zukunftskongress: Fraunhofer IML Dortmund

FachPack: Nürnberg

24.-26. September

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10

 

Oktober

Citylogistik, eMobility, KEP- und Kurierdienste, Luft- und Seefracht, Häfen- und Infrastrukturen

BVL-Logistikkongress:

23.-25. Oktober, Berlin

 

 

 

 

 

11

 

 November

Lebensmittel- und Pharma-Logistik, Lieferketten-, Ressourcen- und Distributions-Management, fördertechnische Anlagen und konstruktionstechnische Materialfluss-Prinzipien

 

 

 

 

 

 

12

 

Dezember

Tracking & Tracing, Antriebssysteme, Brandschutz und präventive Massnahmen, integratives Software- und Supply Chain-Management

 

Portale

Login zu LI-Kunden Server

Special Olympics Switzerland-Team

 

Sehr geehrter Herr Schmid

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Wir freuen uns, Ihnen Ihre Spende für Special Olympics Switzerland zu bestätigen. Nachfolgend die Einzelheiten:

Spende zugunsten von:

Special Olympics Switzerland Gönnerin oder Gönner werden.

Gespendeter Betrag: CHF 150

WORLD VISION SCHWEIZ

 

 

Lieber Herr Martin Schmid

Herzlichen Dank für Ihre Spende! Mit Ihrem Beitrag von CHF 100 für unsere Klima- und Umweltprojekte treiben wir die Wiederbegrünung verwüsteter Böden voran und retten somit Lebensgrundlagen und die Zukunft der Kinder. Warum? Ganz einfach: Die Verwüstung grosser Landstriche setzt einen Armutskeislauf in Gang, der vor allem die Kinder trifft und sie einer menschenwürdigen Zukunft beraubt. Gemeinsam werden wir das verhindern! #NICHTEGAL

AGB'S

 Vertragliche Bestimmungen bei Bannerwerbung bei «Logisticsinnovation.org»

Nachfolgend wird die Logisticsinnovation Schmid als «Anbieter» und der Kunde als «Kunde» genannt.

1. Bannerschaltung
Der Anbieter betreibt eine Website, auf welcher einen Werbeplatz sog. Banner dem Kunden derart zur Verfügung stellt, dass auf dem Werbeplatz eine vom Kunden zur Verfügung gestellte Grafik oder Video angezeigt wird. Positionierung und die genaue Seite auf der Website des Anbieters, auf welcher das Banner eingeblendet werden soll, wird in dem in der Anlage beigefügten Ausdruck der Website festgelegt.

2. Art und Grösse des Banners
Bei den Werbebanner handelt es sich um statische oder dynamische Banner. Grösse des Banners:
«Medium Rectangle» ca. (Höhe 300 × Breite 250) oder nach Vereinbarung mit dem Anbieter.
Die, das Banner enthaltende Datei, wird der Kunde dem Anbieter spätestens 7 Tage vor der beabsichtigten Schaltung zukommen lassen. 

3. Laufzeit und Vergütung
Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam. Als Beginn der Leitungsverpflichtung (Nutzungsbeginn) wird folgender Tag der Bereitstellung der Leistung vereinbart:
- Die Mindestlaufzeit richtet sich nach den vereinbarten Bestimmungen gemäss Offerte und oder Rechnung an den Kunden.
- Die Preise sind gültig nach den Daten in der ausgestellten Rechnung,
- Sie verlieren mit der Bekanntmachung neuer Preise für Neuabschlüsse dieser Verträge ihre Gültigkeit.

- Die Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7,7%.
- Die Laufzeit der Bannerwerbung wird in der Offerte und oder Rechnung festgelegt.

4. Die Banner soll auf folgenden Seiten stehen
Zb: https://www.logisticsinnovation.org/ 
"Kategorie und Unterkategorie" plus Position in den Kategorien. Endgültige Positionen sind auf der Rechnung an den Kunden ersichtlich)


5. Fälligkeiten der Entgelte für Bannerwerbung
Die vereinbarten Kosten für die Bannerwerbung wird per separater Rechnung auf das Konto der Logisticsinnovation Schmid IBAN CH75 0900 0000 1557 2288 7 überwiesen.
Die Entgelte für Bannerwerbung sind im Voraus zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, die Bannerschaltung zu deaktivieren und den Werbeplatz anderweitig zu vererben. Die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt hiervon unberührt.


6. Mögliche Kündigung vom Vertrag
Der Vertrag kann aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Auf Seite des Anbieters liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn:
- Der Kunde seine Zahlungsverpflichtung trotz angemessener Fristsetzung verletzt.
- Das geschaltete Banner Rechte Dritter verletzt, und dies trotz Abmahnung nicht behoben wird. 

Auf Seiten des Kunden liegt ein wichtiger Grund insb. vor, wenn:
- Das Banner trotz angemessener Fristsetzung nicht zum vorgesehenen Termin geschaltet wird.
- Der Link nicht aktiviert wird.


7. Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter haftet nicht für die Ereignisse, welche ausserhalb seines Einflussbereiches anzusiedeln sind. Hierzu zählt insbesondere die Funktionsfähigkeit der Ausfall der Website Seiten des Providers. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.


8. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird die Zielseite während der gesamten Laufzeit des Vertrages abrufbar halten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, den Link nicht das Banner zu löschen. Der Kunde bleibt trotzdem zur vollen Vergütung verpflichtet. Der Kunde sichert dem Anbieter zu, dass das verwendete Banner frei von Rechten Dritter- insb. Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte ist und auch nicht rechtverletzend ist. Sollte gegen den Anbieter, gleichwohl eine Rechtverletzung geltend gemacht werden, so hat der Kunde den Anbieter von allen Ansprüchen, auch die Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Sollte der Kunde nachträglich feststellen, dass der Werbebanner geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird der Kunde den Anbieter hiervon unverzüglich unterrichten. Soweit eine Rechtverletzung von dritter Seite geltend gemacht wird, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen darüber befinden, ob er das Banner löscht, soweit der Kunde dem Anbieter nicht zuvor einen Betrag zur Verfügung gestellt hat, welcher die drohenden Kosten abfängt. Im Falle der Löschung bleibt der Kunde zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.


9. Besondere Bestimmungen für Server-Leistungen
Für den Fall von Störungen bei der Vertragsabwicklung, die in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, wird der Anbieter alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Massnahmen ergreifen, um schnellstmöglich die vollständige Verfügbarkeit der Bannerwerbung wiederherzustellen. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass die inhaltliche Gestaltung und Pflege der angeschlossenen Websites ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt. Das LI-Portal gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste oder durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Erkennt der Kunde eine technische Störung, so wird er der Anbieter unverzüglich informieren. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Daten trägt der Kunde.


10. Schadensersatz
Ansprüche auf Schadensersatz aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, unerlaubte Handlung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nur zu, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner leitenden Angestellten, gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung gilt dies nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko solcher Schäden absichern sollte. Die Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt auch nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten.


11. Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Änderungen von Klauseln bedürfen der Schriftform. Sonstige Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Sollte einer der Vertragspunkte rechtlich unwirksam sein oder werden, so soll er durch eine rechtswirksame Formulierung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinne, der rechtlich unwirksamen am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aarau.
10.12.2020, Rupperswil

 

Danksagung und Liste der Spenden

Spendensumme beträgt jeweils ca. 5% der Werbeeinahmen pro Auftrag.

Als erstes möchte ich mich herzlich für die Zusammenarbeit mit unseren Kunden bedanken.
Nur mit euch zusammen können wir unsere Ziele in der Zukunft erreichen.

Ich habe mir überlegt, wie kann die logisticsinnovation.org grösser werden. Wachsen können wir nur mit eurer Hilfe.
Gehen wir den Weg zusammen.
Ich habe mir aber auch Gedanken darüber gemacht, dass es leider auch Menschen gibt, denen es nicht so gut geht.

Als Geschäftsführer, CTO und Inhaber der Logisticsinnovation Schmid habe ich beschlossen, für jeden erhaltenen Auftrag für das Online Magazin "logisticsinnovation.org" einen Spendenbetrag an eine Gemeinnützige Organisation oder Institution zu Spenden.

Unser Kunde, der uns den Auftrag erteilt kann selbst festlegen an welche Institution die Spende gehen soll. Oder die LI wählt eine Institution oder Organisation aus.

Die Höhe der Spendensumme beträgt jeweils ca. 5% der Werbeeinnahmen pro Auftrag.

Liste mit den getätigten Spenden:

 

Auftragsfirma Institution Spende Betrag Datum  Danksagung

Special Olympics Switzerland-Team

 SFr. 150.00  10.02.2021  Special Olympics Switzerland

Klima und Landwirtschaft
World Vision Schweiz

 SFr. 100.00  21.06.2021 WORLD VISION SCHWEIZ
         
         
         

 

!! MACHEN SIE WAS GUTES !!


Bei jeder Buchung, gehen immer ca. 5% zu Gunsten einer Gemeinnützigen Organisation Ihrer Wahl.


Buchen Sie jetzt.

 

Unsere Partner

Ein grosses Danke an alle unsere Partner die uns Unterstützen und  mit uns in die Zukunft gehen.

 

 

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