Unter falschen Voraussetzungen erlangte Gelder sind für das Bundesamt für Verkehr auch dann kein Scherz, wenn der Erlös nicht in die eigenen Taschen der beteiligten Personen floss. In Bern wurde jetzt ein Fall an die Gerichte verwiesen, bei dem es über die Jahre hinweg um bis zu 10 Mio. Franken an Subventionen ging.
Laut Pressemitteilung hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) dieser Tage die Voruntersuchung zu mutmasslichem Subventionsbetrug durch ehemalige Verantwortliche abgeschlossen und zur Beurteilung in die Kantone St. Gallen und Bern überwiesen.
Das BAV kam zu dem Schluss, dass die angeklagten damaligen Verantwortlichen bereits abgeschriebene Fahrzeuge an ein Tochterunternehmen verkauft und diese anschliessend zurückgemietet hatten - mit dem Ziel, überhöhte Subventionen zu erhalten.
Fotos: BAV
Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, das Verbot von sogenannten «Überabschreibungen» verletzt zu haben. Auch, wenn das Geld offenbar «nur» dazu diente, den Erfolg der eigenen Geschäftstätigkeit besser aussehen zu lassen.
Weil das BAV das Verschulden der verantwortlichen Personen und die illegal bezogenen Summen als erheblich betrachtet, wurden die beiden Straffälle im Einvernehmen mit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) an die zuständigen kantonalen Gerichte delegiert.
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- Geschrieben von: Klaus Koch