Der Verband der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie Swissmem sähe in der  EU-weit vorgeschlagenen Einschränkung von per- und polyfluorierten Substanzen (PFAS) erhebliche negative Auswirkungen auf die Tech-Branchen zukommen. Ausgerechnet Nachhaltigkeitsziele seien mit am Stärksten betroffen.

In der EU wurde eine Einschränkung von per- und polyfluorierten Substanzen (PFAS) vorgeschlagen. Es handelt sich um eine Gruppe von ca. 10000 Substanzen, zu denen auch Teflon gehört. Einer Mitteilung zufolge hat Swissmem eine Stellungnahme bei der europäischen Chemikalienagentur eingereicht.  Eine breite negative Betroffenheit der Industrie sei zu befürchten, da viele Verwendungen nicht berücksichtigt wurden.

Die für die Vernehmlassung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gesammelten Informationen hätten gezeigt, dass die PFAS-Beschränkung in der vorgeschlagenen Form enorme negative Auswirkungen auf die Wertschöpfungsketten in Europa habe. Auffallend sei, wie viele Technologien betroffen wären, die zu den Nachhaltigkeitszielen wie Klimaneutralität, Energieeffizienz oder Kreislaufwirtschaft beitragen.

Alternative Materialien zu PFAS seien zum Beispiel in einigen Fällen möglich, jedoch mit einer signifikanten Einbusse bei der Energie- oder Materialeffizienz verbunden. Ersatzteile, Wartung, Aufarbeitung und gebrauchte Artikel seien ebenfalls betroffen, so dass Produkte früher als notwendig ersetzt werden müssten. Damit einher gehe ein höherer Ressourcenverbrauch. Mit dem Regulierungsvorschlag entstünden erhebliche Zielkonflikte, die zu adressieren seien.

Auch die Schweizer Industrie wäre betroffen. Einerseits wird rund die Hälfte der Produkte der Schweizer Tech-Industrie in die EU exportiert, wo sie den EU-Vorgaben unterstünden. Andererseits würden Einschränkungen des EU-Chemikalienrechts in der Regel in Schweizer Recht übernommen.

Es seien Ausnahmen vorzusehen, um die befürchteten negativen Auswirkungen gerade im Nachhaltigkeitsbereich abzumildern. Dies beträfe insbesondere die Verwendung von Fluoropolymeren in industriellen Anwendungen. Dazu gehören diverse Anwendungen im Energiesektor, im Maschinenbau, in der Gebäudetechnologie, in sicherheitsrelevanten Anwendungen, oder unter extremen Bedingungen wie Hochspannung, grossen Temperaturschwankungen oder säurehaltiger Umgebung. Einige dieser Verwendungen seien im Einschränkungsvorschlag gar nicht genau untersucht worden. Bei anderen werde die technische Machbarkeit von Alternativen überschätzt.

Ausdrücklich gehe es aber auch nicht darum, Emissionen von gefährlichen Stoffen unreguliert zu lassen. Risiken sollten identifiziert und minimiert werden. Eine Differenzierung sei dringend geboten: Fluoropolymere und Fluoroelastomere seien von der OECD als kaum gefährliche PFAS eingestuft («of low concern») worden. Sie stellten an sich kaum ein Risiko dar, «nicht mal bei den oft genannten Bratpfannen». Allfällige Risiken in vor- und nachgelagerten Prozessen, also in der Produktion der Stoffe und in der Entsorgung, seien mit anderen geeigneten Massnahmen zu reduzieren.

Alle ca. 10000 PFAS würden gleichbehandelt, statt sich wie im Chemikalienrecht vorgesehen auf die Risiken zu fokussieren, die durch gefährliche Eigenschaften in Verbindung mit möglicher Exposition entstehen (Risiko = gefährliche Eigenschaft x Exposition).

Die vorgesehenen Übergangsfristen seien zudem angesichts der üblichen industriellen Entwicklungsprozesse deutlich zu kurz. Die Identifikation einer technisch und wirtschaftlich machbaren Alternative sei nur der erste Schritt.  

Anpassungen an technische Prozesse, an komplexen Wertschöpfungsketten und teilweise in spezifischen Zulassungsverfahren seien erforderlich. «Dies dauert mehrere Jahre, zusätzlich zu den Jahren der Forschung, um erstmal eine Alternative zu finden». Da dies ein Prozess mit ungewissem Ausgang sei, müsse ein Mechanismus vorgesehen werden, der eine Verlängerung von Ausnahmen erlaube.

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