Abb.: HHLA Sky
«Unmanned Air Vehicles» haben einen Hype ausgelöst. Doch bevor sich der untere Luftraum bis 120 m Höhe weiter mit Unbemannten Flugsystemen füllen darf, werden allgemeingültige Regeln und sichere Koordinations-Stützpunkte gebraucht. Privatbetreiber wie die Hamburger «HHLA Sky» stehen - inzwischen sogar TÜV-zertifiziert - in den Startlöchern.
Allein in Deutschland sollen bis 2025 rund 135.000 neue «Unmanned Aircraft Systems» (UAS) an den Start gehen. EU und Deutsche Flugsicherung arbeiten seit einiger Zeit am künftigen Aussehen eines geregelten U-Space. «Drohnen können von der Inspektion über die Beobachtung und Überwachung bis zu Transport und Logistik viele Aufgaben einfacher, effizienter und umweltfreundlicher bewältigen, als es bisher vom Boden aus möglich war», sagt Matthias Gronstedt, Geschäftsführer der HHLA-Tochter «HHLA Sky». Doch bevor das so «einfach» sein kann, wird es erstmal ein wenig kompliziert.
Leitstand: Da geht noch mehr
Betriebsabläufe und die Kollisionsfreiheit mit bereits vorhandenen Systemen, die in Bodennähe, etwa in Flughafennähe und im Umfeld von Rettungsstandorten wie Helikoper-Landeplätzen operieren, müssen auf hohem Standard gewährleistet sein. Die HHLA Sky kann für sich geltend machen, an massgeblicher Stelle in die Entwicklung des betreffenden EU-Regelwerks eingebunden zu sein. Und feiert dieser Tage die TÜV-Zertifizierung.
Im Endausbau, meinen die Hamburger, werde der U-Space ein ganzes Land umfassen, sich aber zunächst auf Regionen mit besonders hohem Drohnenaufkommen beschränken. Zu den Regeln zählt die Definition des Flugablaufs von der Anmeldung über den Streckenverlauf und Sicherheitspläne bis zur Landung sowie der Überwachung. Eine zentrale Funktion haben die U-Space Service Provider.
S.Törsleff
Einer der Dienste, um sicher und regelkonform zu fliegen, ist der Geosensibilisierungsdienst. Über ihn informieren sich Drohnenbetreiber, in welchen Überfluggebieten Einschränkungen, Rettungseinsätze oder temporäre Sperrungen vorliegen, und der Luftraum frei zu halten ist.
Konflikte zwischen Nutzern zu vermeiden, ist eine der wichtigsten Aufgaben von Sebastian Törsleff. In dem Forschungsprojekt «Urbaner Drohnen-Verkehr effizient organisiert» (UDVeo) entwickelte er an der Hamburger Helmut-Schmidt-Universität die Basis für die U-Spaces mit und wechselte dann zu HHLA Sky. Dem Fachmann geht es um die Umsetzung der Regeln in die Praxis. «Es geht hier nicht darum, einen weiteren Bereich des öffentlichen Lebens regulieren. U-Spaces sollen den effizienten und wirtschaftlich sehr sinnvollen Einsatz von Drohnen besser ermöglichen.»
Natürlich soll auf lange Sicht die gesamte Bundesrepublik zu einem geregelten U-Space ausgebaut werden. Doch Erfahrungen in seinem Forschungsprojekt und Testvorhaben von HHLA Sky hätten gezeigt, dass die schrittweise Einführung solcher Zonen mehr Erfolg verspreche. Vorrang haben für ihn urbane Räume, da die Zahl der Flugbewegungen dort absehbar am Grössten sei. Und unbestritten bedienen sich in Städten auch Sicherheitsorgane wie Polizei und Feuerwehr zunehmend ferngesteuerter Drohnen.
Ein von der HHLA Sky entwickelter Leitstand war hier bereits 2021 seiner Zeit voraus, indem er Flugverbotszonen in definierten Bereichen und über Menschenansammlungen nicht nur für einzelne, sondern für Dutzende gleichzeitig eingesetzter und auch autonom operierender Fluggeräte überwacht. Der HHLA-Leitstand gilt als eines der leistungsfähigsten und darüber hinaus sichersten Steuerungssysteme für Drohnen, und wurde vom TÜV als erstes seiner Art zertifiziert. Dank permanenter Datenanalyse hat er das aktuelle Wetter genauso im Blick wie den Luftraum einschliesslich der dort befindlichen bemannten Flugzeuge. Für jede Drohne wird im Vorfeld ein exakter Flugplan erfasst, um auf Abweichungen sofort reagieren zu können. Und natürlich müssen auch Ausweich- und Notlandeplätze vorhanden sein, falls ein Gerät während des laufenden Betriebes schnell und sicher auf den Boden zurückgeholt werden muss .
Sky-CEO M.Gronstedt
So wie die Deutsche Flugsicherung die bemannte Luftfahrt über Deutschland kontrolliert, wird es auch für Drohnen entsprechende Unternehmen geben. Die EU lässt dabei zu, dass unterschiedliche Unternehmen ihre Services parallel zueinander anbieten können. Jeder, der eine Drohne einsetzen will, muss dort seinen Flug anmelden, einen entsprechenden Plan einreichen und jederzeit auf sicherheits- relevante Ereignisse reagieren können. Das gilt sowohl für den Flug von mehr als 250 Gramm schweren Freizeitdrohnen als auch für den semi-professionellen und den kommerziellen Bereich. «Es ist natürlich wichtig, auch die staatlichen Stellen wie Polizei und Rettungsdienste in dieses System einzubinden», sagt Sebastian Törsleff. «Nur so kann unmittelbar reagiert werden, wenn zum Beispiel Rettungshubschrauber einen U-Space durchfliegen oder ein Luftraum wegen eines Polizei- oder Feuerwehreinsatzes gesperrt werden muss.»
Theoretisch könnten bereits kontrollierte Lufträume für Drohnen eingerichtet werden - die EU-Regeln für U-Spaces sind seit dem 26. Januar 2023 in Kraft. Es gibt auch bereits erste Unternehmen, die die Steuerung des Drohnenverkehrs übernehmen wollen. Aber bis zur vollständigen Einrichtung der kontrollierten Flugzonen im unteren Luftraum wird noch etwas Zeit vergehen: «Neben der Ausarbeitung detaillierter Verfahren müssen auch noch wichtige technische Voraussetzungen geschaffen werden», so Törsleff. Unter anderem bedürfe es einer gemeinsamen Sprache zwischen allen Beteiligten. Dass die EU frühzeitig die Initiative ergriffen habe, sei für Drohnen-Unternehmen wie die HHLA Sky ein wichtiges Signal.
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- Geschrieben von: Klaus Koch